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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt sind Autos, die vor dem 31.12.1995 gebaut worden sind und ordentlich immatrikuliert oder mit Händler-/Tagesschildern zum Verkehr zugelassen sind. Die Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein.

Mit der Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung ist eine vorläufige Nennung. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters. Eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Rallye (Vertragsschluss) kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande. Allfällige bereits einbezahlte Nenngelder werden im Falle einer Nichtberücksichtigung zurückerstattet.

2. Nenngeld

Die Zahlung des Nenngelds erfolgt bei der elektronischen Anmeldung auf der Website der SWISS CLASSIC WORLD RALLYE.

Im Nenngeld sind die in der Online-Ausschreibung der SWISS CLASSIC WORLD RALLYE gelisteten Leistungen enthalten.

Mit dem Nenngeld bzw. parallel zur Nennung ist eine Foto-Datei Ihres Fahrzeugs im JPG-Format fristgerecht beim Veranstalter per E-Mail einzureichen. Die Foto-Datei (min. 1MB, max. 5 MB, HD-Qualität) ist an rallye@swissclassicworld.ch zu senden.

3. Mindestteilnehmerzahl

Soweit dies in der Ausschreibung der Veranstaltung angegeben ist, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zum Nennschluss nicht die erforderliche Mindesteilnehmerzahl erreicht wurde. In diesem Fall werden die bereits Angemeldeten umgehend informiert.

4. Stornofristen

4.1. Absage/Verschiebung der Rallye seitens Veranstalter  

Sofern die Durchführung der Rallye aufgrund behördlicher Vorgaben nicht erlaubt ist (z.B. allgemeines Veranstaltungsverbot), wird die Rallye auf die nächste Austragung der SWISS CLASSIC WORLD verschoben. In diesem Fall bleibt die Anmeldung bestehen, das teilweise oder vollumfänglich bezahlte Nenngeld wird übertragen.

Bei einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung gilt Art. 10.


4.2. Absage der Rallye seitens Teilnehmer

 

Sofern die Rallye stattfindet, ein Team aber von sich aus die Teilnahme absagt, gilt folgende Regelung:

 

  • Bei einer Absage bis 60 Tage vor der Veranstaltung wird 50% des bezahlten Nenngeldes zurückerstattet. Ist das Nenngeld noch nicht bezahlt, stehen dem Veranstalter entsprechend 50% des Gesamtbetrags zu.

  • Bei einer Absage ab 60 Tagen vor der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung möglich resp. das Nenngeld ist vollumfänglich geschuldet.
     

Diese Bedingungen gelten ungeachtet der Frage, ob eine Warteliste besteht.

Die Zahlungen sind eine pauschale Entschädigung für die bereits getätigten Aufwände des Veranstalters. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Die Teilnahmebestätigung gilt nur für das gemeldete Fahrzeug

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement sowie die allgemeinen Teilnahme- und Haftungsbedingungen an. Dazu gehört, dass nur das angemeldete Fahrzeug zur Rallye zugelassen wird. Die Teilnahme erfolgt durch schriftliche Zusage des Veranstalters.

 

Ist ein Fahrzeug aufgrund eines Defektes etc. nicht fahrbereit, kann ein Ersatzfahrzeug gemeldet werden. Der Fahrzeugwechsel ist schriftlich anzukündigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Ersatzfahrzeug nicht zur Rallye zuzulassen.

6. Check-In und Technische Abnahme

Jedes teilnehmende Team muss sich innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Zeit zum Check-In und zur Technischen Abnahme einfinden. Für das teilnehmende Fahrzeug sind gültige Fahrzeugpapiere gemäss den gültigen nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes des Fahrzeuges  mitzuführen. Bei Fahrzeugen mit Händlerschildern sind sowohl der Kollektiv-Fahrzeugausweis als auch die originalen Fahrzeugpapiere mitzuführen. Bei Fahrzeugen mit Tagesschildern sind sowohl der Tagesausweis als auch die originalen Fahrzeugpapiere mitzuführen.

 

Zudem ist vor Aushändigung der Rallyeunterlagen sowie der Rallyeschilder ein persönlich unterzeichneter Haftungsausschluss vorzulegen. Dieser kann auch noch beim Check-In vor Ort unterzeichnet werden.

7. Verantwortlichkeit und Haftung der Teilnehmer

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, soweit hier nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde.


Bewerber und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber dem Veranstalter, seinen Organen, seinen beauftragten Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Sportwarten, Streckenposten, Streckeneigentümern und Infrastrukturverantwortlichen sowie alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Bewerber und Fahrer verzichten ausserdem auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber den anderen Teilnehmern, (Bewerbern, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer sowie den Eigentümern und Haltern der anderen Fahrzeuge. Ausgenommen sind Unfallschäden, die aufgrund einer Kollision eines Teilnehmerfahrzeuges mit einem anderen Teilnehmerfahrzeug entstehen und via Fahrzeug-Haftplichtversicherung gedeckt sind.

Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Massgabe frei. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren auch von Ansprüchen des Fahrzeughalters und -Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.

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Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten wirksam.

Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko.

Der Teilnehmer versichert, dass er diesen Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen (Rallye-Schildern) entstehen. Die Schilder sind vom Teilnehmer selbst an seinem Fahrzeug anzubringen. Bedient sich der Teilnehmer hierzu des Hilfspersonals vor Ort, so ist jede Haftung für entstehende Schäden ausgeschlossen.

Der Teilnehmer verzichtet ferner auf Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, die im Zusammenhang mit Elementarereignissen entstehen. Zudem akzeptiert er die unter Artikel 8 genannten Grundsätze.

Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss ein zusätzlicher Haftungsverzicht von jedem Teilnehmer persönlich unterzeichnet und vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter abgegeben werden. 

8. Verhaltensregeln an der Rallye

8.1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zu einer sicheren und rücksichtsvollen Fahrweise. Sie verpflichten sich, ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und übermässige Immissionen (Lärm, Abgase, Belästigung von Zuschauern oder anderen Verkehrsteilnehmern) zu vermeiden. Ebenso verpflichten sie sich zur Vermeidung von Landschäden oder von Beschädigungen der Infrastruktur. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Bussen oder andere Sanktionen, die aus Nichtbeachtung dieser Regeln resultieren.

8.2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass bei der Veranstaltung nicht auf eine überhöhte Geschwindigkeit gedrängt oder Fahrmanöver verlangt werden, die der geltenden Strassenverkehrsgesetzgebung widersprechen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, die Sicherheit immer und überall über das Abschneiden bei der Punktewertung zu stellen. Der geltenden Strassenverkehrsgesetzgebung ist immer und überall Folge zu leisten. Mit Fahrverbot belegte Strassen dürfen nur befahren werden, wenn dies aufgrund einer Ausnahmegenehmigung im Roadbook vermerkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Bussen oder andere Sanktionen, die aus Nichtbeachtung dieser Regeln resultieren.

8.3. Die vorgegebene Route führt über Strassen und Wege, die für normal dimensionierte Autos geeignet sind. Im Zweifelsfall (z.B. bei Engstellen oder Kreuzungsmanövern mit entgegenkommendem Verkehr) sollte der/die Navigator/-in  aussteigen und die Platzverhältnisse im Auge behalten. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch unvorsichtiges oder unsorgfältiges Manövrieren, durch zu geringe Bodenfreiheit oder zu grosse Dimensionen (Länge, Breite, Höhe) des Fahrzeuges entstehen.

8.4. Auch bei Hilfestellung oder Zeichen durch das Organisationspersonal (z.B. beim Einparken oder Ausfahren von Parkplätzen) hat sich der Teilnehmer in eigener Verantwortung davon zu überzeugen, dass der Weg frei ist, der flüssige Verkehr nicht behindert wird und keine Hindernisse berührt oder beschädigt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Regel resultieren.

8.5. Der Veranstalter haftet nicht für eventuell im Roadbook enthaltene Fehler. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, diesbezüglich gegenüber dem Veranstalter oder einer dritten Person Ansprüche geltend zu machen.

9. Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstössen gegen das Reglement oder die Strassenverkehrs-Gesetzgebung sowie bei Störung der Veranstaltung oder der Gefährdung anderer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bei einem Ausschluss ist grundsätzlich keine Rückerstattung des Nennbetrags möglich.

10. Fahrerbriefing und Fahrerlaubnis

Der Fahrer verpflichtet sich, am Fahrerbriefing vor Start der Rallye teilzunehmen. Jeder fahrende Teilnehmer sichert dem Veranstalter zu, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug zu sein. Der Führerschein muss vom Fahrer während der Rallye mitgeführt werden.

11. Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch Umstände bedingt ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nicht dem Einflussbereich des Veranstalters unterliegen. Weitergehende Schadensersatzansprüche für Im Hinblick auf die Veranstaltung getätigte Aufwendungen wie Anreise, Hotelbuchungen usw. sind in jedem Fall ausgeschlossen. Sollte die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden müssen, die in der Corona-Epidemie liegen (z.B. behördliche Untersagung, hohe behördliche Auflagen, weiterhin bestehende hohe Ansteckungsgefahr oder ähnliches), gelten die Regelungen zur höheren Gewalt entsprechend.

12. Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, in Pressemitteilungen, in Druckerzeug- nissen und auf Internetauftrittten der(s) Veranstalter(s) und seiner Sponsoren und Partner veröffentlicht werden. Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Fahrzeugkennzeichen/-Kontrollschilder sowie die Fahrzeuginsassen auf den Bildern erkennbar sein können.

13. Datenschutz

Grundsätzlich gilt unsere Datenschutzerklärung und darauf aufbauend für die Rallyes zudem nachfolgendes:

  • Der Veranstalter speichert die Daten der Teilnehmer zur Vertragsdurchführung und um gegebenenfalls auch per E-Mail über ähnliche und Folgeveranstaltungen zu informieren. 

  • Auf den Startlisten, welche im Internet publiziert und beim Check-in abgegeben werden, werden die Nachnamen der Teammitglieder, ihr Herkunftsland sowie Marke, Modell und Baujahr ihres Autos angegeben.

  • Auf den Ranglisten, welche nach der Rallye ausgehängt oder im Internet publiziert werden, werden die Nachnamen der Teammitglieder, ihr Herkunftsland, Marke, Modell und Baujahr ihres Autos und gegebenenfalls Rang und Punktezahl angegeben.

14. Preisverleihung


Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Preis an der Preisverleihung.

15. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist Luzern.

Version 1.6 vom 8. Juli 2024

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